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- Offiziell bekanntgegebene Messstelle nach § 26 BImSchG
- Erstellung von Schall-Immissionsprognosen (computergestützt,
Programm IMMI)
für
- Verkehrswegeplanung
- Gewerbeansiedlung und -erweiterungen
- B-Planung (Nachweise nach TA Lärm bzw. DIN 18005)
- Freizeitaktivitäten (u.a. OpenAir-Konzerte)
- Sportstätten
- Messungen und Begutachtungen auf dem Gebiet des
Schall-Immissionsschutzes.
- Messtechnische Überwachung von OpenAir-Veranstaltungen
- Erarbeitung von Lärmminderungs-Strategien
- Einmessen und Überwachen von Beschallungsanlagen
- Schallleistungsermittlung von industriellen Anlagen und Baugruppen
- Dimensionierung von Schallschutzeinrichtungen
(Schalldämpfer/Kapselung)
- Berechnungen zur Umsetzung von Schallschutzprogrammen
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Erstellung der Freizeitlärmstudie für Sachsen
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